Ein Kommentar der ARD stellt Heinrich Böll als Wegbereiter des Terrorismus dar. Daraufhin ruft Böll die Gerichte an. Der folgende Prozess ist jedoch nicht nur eine persönliche Angelegenheit. Vielmehr geht es um die grundsätzliche Bewertung des Konfliktes zwischen persönlicher Ehre und Pressefreiheit.
Was ist geschehen? Der Chefkommentator des Sender Freies Berlin, Matthias Walden, nimmt in der Tagesschau vom 21. November 1974 Stellung zur Terrorismusdebatte. Darin stellt er Heinrich Böll als geistigen Mittäter der Terroristen dar. Waldens Wortlaut ist damals folgender:
"Der Boden der Gewalt wird durch den Ungeist der Sympathie mit den Gewalttätern gedüngt. Jahrelang werfen renommierte Verlage revolutionäre Druckerzeugnisse auf den Büchermarkt. Heinrich Böll bezeichnete den Rechtsstaat, gegen den sich die Gewalt richtete, als Misthaufen."
Böll fühlt sich dadurch in seiner persönlichen Ehre verletzt und verklagt Matthias Walden auf Schmerzensgeld. Er ahnt jedoch nicht, welch langer Kampf ihm bevorsteht. Sieben Jahre und fünf Gerichtsinstanzen später bekommt Böll letzten Endes Recht und 40.000 DM Schmerzensgeld.
Auch die Kölner Presse verfolgt die Prozesse mit Interesse. Der Express setzt dabei auf die gewohnt markanten Schlagzeilen, spricht von einem "Autorenkrieg" und steht tendenziell eher auf der Seite Bölls.

Der Kölner Stadt-Anzeiger und die Kölnische Rundschau setzen hingegen auf neutrale Berichterstattung und behalten eher kritische Distanz.


Klare Position bezieht lediglich Frank J. Heinemann vom Kölner Stadt-Anzeiger. Unter dem Titel "Was Böll erstritt" kommentiert er am 01.06.1978 die Entscheidung der ersten Verhandlung vor dem BGH, in der Bölls Klage abgewiesen wird. Dabei stellt er sich auf die Seite Bölls und erkennt durchaus eine Hetzkampagne gegen den Schriftsteller.
"Tut man, was manche Gegner Bölls nicht können, richtig lesen, so stützt das Urteil die sich abzeichnenden Hetzparolen natürlich nicht. Böll wird nicht etwa als Sympathisant von Gewalttätern gebrandmarkt."

Auch auf die grundsätzliche Bedeutung des Prozesses als Wegweiser im Spannungsfeld der Meinungsfreiheit geht er ein.
"In der öffentlichen Debatte sind auch rhetorische Knüppel erlaubt, wenn beide Seiten sie einsetzen. Insoweit wird eine Rechtsprechung gefestigt, die den Meinungskampf soweit wie irgend möglich sich selber überläßt..."
Sein Fazit fällt trotz Bölls vorläufiger Niederlage zu diesem Zeitpunkt positiv aus. Alles in allem schenkt die Kölner Presse dem Prozess aber im Vergleich zu anderen Printmedien in Deutschland keine größere Beachtung.